Timo Kaabi-Linke
Gibt es den idealdeutschen Ausländer?
Zu Missständen und Missverständnissen in Sachen D-Integration
Der versöhnte Zustand annektierte nicht
mit philosophischem Imperialismus das Fremde,
sondern hätte sein Glück daran, daß das Fremde in
der gewährten Nähe
das Ferne und Verschiedene bleibt, jenseits des Heterogenen wie
des Eigenen.
Theodor W. Adorno
Den aktuellen Anlass hat dieser Essay in der März
2007 in Deutschland politisch ausgetragenen Debatte um die Novelle
des Zuwanderungsgesetzes. Neun Prozent der Bevölkerung dieses
Landes waren Gegenstand einer Debatte um Integration, an der sie
selber teils aus institutionellen, teils strukturellen, teils aus
kulturellen Gründen als „Ausländer“ nicht
teilnehmen können. Doch kann ernsthaft von Integration die
Rede sein, wenn diejenigen, um die es in der Sache eigentlich geht
dabei keine Stimme haben? Nicht nur in der Debatte sondern auch
in den von ihr ausgehenden juridisch-politischen Manifestationen
drückt sich ein tiefes Misstrauen gegenüber
Zuwanderern aus. Ohne dieses Misstrauen endlich abzubauen, kann
eine Integration der in Deutschland lebenden Menschen nicht erreicht
werden. Der vorliegende Essay will dazu beitragen und ausgehend
von der politischen Debatte auf einige Züge des aufgebrachten
Misstrauens und ihre negativen Auswirkungen für ein gemeinschaftliches
Zusammenleben in Deutschland aufmerksam machen.
Menschen, die aus irgendwelchen Gründen über legale Wege nach Deutschland kommen, sei es negativ motiviert durch die Unzufriedenheit mit den Lebensumständen im Heimatland oder positiv aufgrund der wirtschaftlichen und kulturellen Anreize Deutschlands, finden sich hier als „Ausländer“ wieder. Das wird wohl unmissverständlich klar, sobald sie sich als Gegenstand des deutschen Ausländerrechts verstehen müssen. Die Frage lautet dann zunächst einmal unter welchem Aufenthaltstitel ihr Verbleib in der BRD legalisiert werden kann. Hilfreiche Kriterien für die Entscheidungsfindung der Behörden ergeben sich aus einem Abgleich der außenpolitischen, wirtschaftlichen und humanitären Interessen der Republik mit den jeweiligen Migrationsgründen und -hintergründen der Antragsteller. Durch den Rückgriff auf eine relativ breite Auswahl in Frage kommender Aufenthaltstitel können die Behörden eine große Bandbreite verschiedener Fälle normalisieren.
Nach derzeitigem Stand des Aufenthaltsgesetzes (das im Vergleich zum alten Ausländerrecht immerhin eine formale Vereinfachung darstellt [1]) wird unterschieden zwischen Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis (für einen unbefristeten Aufenthalt). Die Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden zu Zwecken der Ausbildung (§§ 16, 17 AufenthG) oder Erwerbstätigkeit (§§ 18-21 AufenthG), wenn völkerrechtliche, humanitäre, politische (§§ 22-26 AufenthG) oder familiäre Gründe (§§ 27-36 AufenthG) vorliegen sowie bei besonderen Aufenthaltsrechten für Heimkehrer und ehemalige Deutsche (§§ 37, 38AufenthG).
Wenn bei Hergereisten das Zutreffen eines dieser Kriterien festgestellt werden kann, dann sind sie zunächst einmal hier angekommen, in Deutschland. Nach fünf Jahren ordnungsgemäßem Aufenthalt kann dann die Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) beantragt werden, die der Antragsteller erwartungsgemäß erhalten wird, wenn sein Lebensunterhalt gesichert ist, er sich mittels Zahlungen mindestens sechzig Monate am deutschen Sozialversicherungssystem beteiligt hat und in den letzten drei Jahren nicht wegen einer Straftat aufgefallen ist; zudem sollte eine Beschäftigungserlaubnis vorliegen; ausreichende Sprach- und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sollten ebenso nachweisbar sein wie die Vertrautheit mit den deutschen Lebensverhältnissen (§§ 44, 44a AufenthG). Auch für Kost und Logie sollte jetzt und in Zukunft gesorgt sein. Eingeschlossen in § 9 des Aufenthaltsgesetzes ist selbstverständlich auch das Recht auf politische Betätigung im Sinne der freien demokratischen Grundordnung.
Das neue Aufenthaltsgesetz wurde zusätzlich an kulturelle und gesellschaftliche Bedürfnisse der B-Erde angepasst indem eine umgehende Niederlassungserlaubnis nach § 19 AufenthG auch an hochqualifizierte Personen (Wissenschaftler, Lehrkräfte und gut bezahlte Spezialisten) erteilt werden kann. Ebenso wird sie in Folge eines aus völkerrechtlichen, humanitären und politischen Gründen gewährten, dreijährigen Aufenthalts vergeben (§ 26 Abs. 3, 4 AufenthG), sowie im Falle des „Familiennachzugs zu Deutschen“ (§ 28 Abs. 2 AufenhG) und als „eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder“ (§ 35 AufenthG).[2]
Der Vollständigkeit halber wären dann noch die „Aufenthaltsgestattung“ für Asylbewerber nach Asylverfahrensgesetz § 55 Abs. 1 zu nennen und die nach Rechtslage seit dem 1. Januar 2005 erteilbare „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen des deutschen Staates (§ 60a AufenthG). Im Falle von länger als 18 Monate vorliegenden Abschiebehindernissen kann diese Art der „Duldung“ in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. – So weit, so gut.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich damit offensichtlich einer weltpolitischen und wirtschaftlichen Situation angepasst, die nicht zuletzt aufgrund des inländischen demographischen Wandels ein zunehmendes Verständnis für offene Grenzen erfordert. Wer seit dem 1. Januar 2005 nach Deutschland gekommen ist und dessen Biographie entsprechend des oben dargestellten Rasters codiert werden kann, lebt hierzulande als ausländischer Mitbürger. Das bleibt solange unverändert bis er sich nach mindestens acht Jahren zur Einbürgerung entschließt. Obwohl die „Deutsche Nation“ angesichts ihrer eigenen demographischen Situation und der Integration „ihrer Ausländer“ gerade daran ein materielles Interesse hat, ist es doch verwunderlich, dass der oder die AntragstellerIn auf „Anspruchseinbürgerung“ nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetz neben Erfüllung der üblichen Bedingungen wie Unterhaltssicherung, Erwerbstätigkeit, Bekenntnis zur FDGO usw. (§§ 8-10 StAG), sich zusätzlich bereit zeigen müssen, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben oder zu verlieren (§ 10 StAG). Für die nicht wenigen Fälle von Personen mit eigener Migrationserfahrung (immerhin 36 % der Personen mit Migrationshintergrund in D) heißt das im praktischen Sinne, dass sie für den nächsten Familienbesuch in ihrem Herkunftsland gezwungen sind bei der konsularischen Abteilung der jeweiligen Landesvertretung ein Touristenvisum zu beantragen; denn – wenn auch nicht alle – so kommen doch die meisten Staaten der Forderung des deutschen Staates nach, den hier Eingebürgerten ihre von Geburt an gegebene Staatsangehörigkeit abzuerkennen. Dass die damit verbundenen Konsequenzen für viele der hier lebenden Ausländer eine große Zumutung sind, wegen der sie auf eine Einbürgerung in Deutschland und das damit gegebene Recht auf aktive und passive politische Partizipation verzichten [3], bedarf keiner allzu starken Einbildungskraft [4].
In der Gesetzeslage vom 1. Januar 2005 spiegelt sich ein Misstrauen gegenüber „Ausländern“ wieder, das auch für die hierzulande sehr emphatisch geführte Debatte um ihre „Integrationsdefizite“ charakteristisch ist. Dieser Diskussion steht die „nichtdeutsche“ Bevölkerung in einem doppelten Sinne machtlos gegenüber. Einerseits erleben sie, wie auch jeder Deutsche, ein politisches Spektakel, andererseits stellen sie darin nur den Gegenstand dar, über den diskutiert wird. Mit anderen Worten, die politische Integrationsdebatte in Deutschland wird nicht mit, sondern über die hier lebenden Ausländer geführt. – Wie das zu verstehen ist? – Dass die Diskussion obendrein unter dem Stichwort „Integration&8220; läuft wird, grenzt jedenfalls an Ironie.
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Die Kommentare und größtenteils reaktionären Ansichten, die in dieser Debatte und in die vernetzte Welt kolportiert werden, verlangen einen so hohen Aufwand an panikbereiter Phantasie, dass sie einer neutraler eingestellten Öffentlichkeit schon peinlich werden können. Z. B. kontert D. Kleinert gegen Fürsprecher einer doppelten Staatsbürgerschaft: „Daß eine doppelte Staatsbürgerschaft Vorrechte, Privilegien und damit Ungerechtigkeiten schafft, daß dadurch die Deutschen, die ja normalerweise nur eine haben, zu Bürgern zweiter Klasse gemacht werden, daß so das Volk gespalten wird in »Nur-Deutsche« und »Auch Deutsche«, interessiert offenbar nicht; es interessiert nicht, daß auf diese Weise die Integration der hier lebenden Ausländer erschwert wird …““ [5] Diese Angstmache vor einer Spaltung der Gesellschaft kaschiert, dass die eigene deutsche Staatsangehörigkeit wie ein symbolisches Kapital, ein Wert, betrachtet wird, den es zu verteidigen gilt. Demnach werden „Deutsche“, die immer schon hier leben, gegenüber den „anderen“, die sich im Laufe ihres Lebens dafür „entschieden&8220; haben, in Deutschland zu leben, „verteidigt“. Eine derart kulturkämpferische und exkludierende Haltung kann den durch weltoffene Kommunikation geprägten Lebensverhältnissen der gegenwärtigen Gesellschaft (vor allem auch der deutschen!) aber kaum noch angepasst werden. Mit umso pathetischeren Argumenten wird wohl deshalb, so kann zumindest angenommen werden, die Auseinandersetzung um Integration ausgefochten.
Auch Deutsche, die eine andere Staatsbürgerschaft annehmen, sind von den Regelungen betroffen, denn auch ihnen wird zumindest vorläufig die ursprüngliche Staatsbürgerschaft abgesprochen. Das mit diesem Gesetz gegebene Signal ist eindeutig. Angehörige diesen Staates sind nur die Deutschen. An dieser Einsicht kommen auch hier lebende „Ausländer“ nicht mehr vorbei; gleichzeitig werden sie täglich Zeugen einer durch die politische Klasse verbreiteten Unzufriedenheit „der Deutschen“ gegenüber ihren „ausländischen Mitbürgern“. Themen dieser Debatte sind im Allgemeinen ihr „Integrationsdefizit“ und im Besonderen ihre „mangelnde Sprachkompetenz“. Wie sieht es diese Debatte aus?
Im Folgenden werde ich versuchen, einen düsteren Einblick in die zum Thema Zuwanderungsgesetz und Integration geführte politische Auseinandersetzung zu geben. Dabei werde ich mich auf jene Minderheit von Volksvertretern beschränken, deren Äußerungen, wie im obigen Beispiel, die implizite Strategie erkennen lassen, die original deutschen Probleme in diesem Land nicht an ihrer Ursache zu fassen, stattdessen aber über Symptome zu streiten, die fiktiv ausgelegt und durch Stimulierung der in Deutschland kultivierten Angstfähigkeit glaubhaft emotionalisiert werden. [6] Raum, Gegenstand und die gesuchte & gefundene Ursache – kurz, das perfekte Thema und Medium dieses martialisch geführten Ausländerdiskurses, scheint die Feststellung eines „Integrationsdefizits“ aufseiten der ausländischen Mitbürger zu sein.
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„Deutschland ist ein ausländerfreundliches Land“ – mit diesen Worten eröffnet Norbert Geis (CSU) eine Rede im Bundestag zum Entwurf des neuen Zuwanderungsgesetzes. Wenn auch nicht ganz klar ist, was intensional damit gemeint ist, so kann dieser Behauptung zumindest im statistischen Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten nichts entgegengestellt werden: in Deutschland liegt der Ausländeranteil immerhin bei knapp 9 %, während Länder wie Frankreich (wo die Staatsangehörigkeit allerdings nicht wie in Deutschland nach dem Blutrecht, sondern nach Bodenrecht erteilt wird!) und Italien bei geringerer Bevölkerung auf knapp 6 % kommen und Großbritannien lediglich auf 4 %. Daraus folgert Geis, dass Deutschland mit Zuwanderung keine Probleme habe, die Schwierigkeiten liegen vielmehr bei der Integration der hier lebenden Immigranten. Dem Entwurf des neuen Zuwanderungsgesetzes wirft er vor, dass es das dringende Problem der Integration nicht angehe, denn darin liege die wichtigste Aufgabe der gegenwärtigen „Ausländerpolitik“. Voraussetzung für Integration sei es hingegen, dass „unsere eigene Kultur kraftvoll bleibt und dass der Ausländeranteil nicht weiter ansteigt. Das vorliegende Gesetz, so Geis, „wird dieser Aufgabe nicht gerecht. Es ist nichts verloren, wenn es scheitert. Wichtiger ist ein Integrationsgesetz.“ [7]
Auf der anderen Seite kritisieren Vertreter der Organisation Amnesty International in einer kürzlich zum Entwurf des neuen Zuwanderungsgesetzes herausgegebenen Pressemitteilung, dass unter dem „Deckmantel“ der Umsetzung von EU-Richtlinien eine „Verschärfung des Asylrechts“ in Deutschland vorgenommen werde. Während sich die öffentliche Diskussion auf die neue Bleiberechtsregelung konzentriere würde übersehen, „dass Deutschland die gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen im Flüchtlingsrecht gar nicht, nur unvollständig oder mangelhaft umsetzen will.“ [8]
Nach EU-Recht müssten diejenigen, die vor „willkürlicher Gewalt“ in Kriegsgebieten und bewaffneten Konflikten nach Deutschland fliehen, auch künftig einen Abschiebungsschutz nach § 60a AufenthG erhalten. In den Gesetzentwurf sei der Begriff der „willkürlichen Gewalt“ jedoch nicht mehr aufgenommen worden, womit den Ländern die Entscheidung obliegt, die Flüchtlinge nach eigenem Ermessen auch in Kriegs- und Krisengebiete abzuschieben.
Zudem meldet das Magazin „Migration und Bevölkerung“, dass die Änderung des Aufenthaltsgesetzes offenbar dazu genutzt werde, das Ausländerrecht zu modifizieren. [9] Der Entwurf sähe z. B. Sanktionen vor, falls Ausländer der Teilnahmepflicht an sog. „Integrationskursen“ nicht nachkommen. Somit sollen Geldbußen bis 1.000 Euro fällig sein und bei „integrationsfeindlichem“ Verhalten wird sogar die Option der Ausweisung offengehalten.
Dieter Wiefelspütz, der innenpolitische Sprecher der SPD, erklärte, dass das Ziel dieser Änderung eine „ganz klare Ansage“ an Ausländer sein soll, dass sie sich bemühen sollen, an dieser Gesellschaft teilzuhaben. Wer sich der Integration verweigere, der müsse damit rechnen, dass „wir“ nicht auch noch ein fröhliches Gesicht machen.
Bündnis 90/Die Grünen stehen diese Meinung natürlich ablehnend gegenüber. Nach Aussage ihres migrationspolitischen Sprechers enthalte der Entwurf „Ausweisungstatbestände auf Stammtischniveau“. Die Maßnahmen seien das Gegenteil von Integrationsförderung und leisteten Abschottung und Ausgrenzung Vorschub – das Letzte, was eine Gesellschaft sich heute Zeit leisten kann.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund, Pro Asyl und der Interkulturelle Rat kritisierten das Vorhaben der Bundesregierung, denn es sei durch ein „grundsätzliches Misstrauen“ gegenüber Einwanderern geprägt.
Woher dieses Misstrauen und welche Bedeutung hat es für die gegenwärtigen Missverständnisse des zukünftigen deutschen Integrationsproblems?
Integration in Deutschland ist leider noch stark von Rätseln behaftet. In diesem Sinne wird offensichtlich auch die politische Debatte geführt. Anstatt sich auf klare Fakten zu beziehen und in einen konstruktiven Dialog mit den hier lebenden ethnischen Minderheiten zu treten, um gemeinsam zu klären, wie eine Integration denkbar wäre, nutzen die Volksvertreter eine Vielzahl rhetorischer Verschleierungen zu ihrer je persönlichen zweck- und wertrationalen Tatsachenauslegung. Die hierzulande geführte Debatte um Integration ist ein Reden über andere und kein Gespräch mit anderen. Schon deshalb der ausländerpolitischen Diskurs um Integration in sich widersprüchlich.
Im Hinblick darauf erscheint die Integrationsdebatte nur noch absurd. Dennoch wird sie mit deutlichem Erfolg geführt. Derzeit geht es vor allem konservativen und liberalen Repräsentanten darum, den Zusammenhang wirtschaftlicher und sozialstaatlicher Probleme in Deutschland mit Zuwanderung und Asylrechtsmissbrauch in Verbindung zu bringen. Die Forderung ist dann eine restriktive Zuwanderungsregulierung, was bedeuten kann, dass nur noch EU-Bürger nach Deutschland können oder Nicht-EU-Bürger, die sich durch besondere Qualifikationen und Integrationsbereitschaft auszeichnen. Welche Qualifikationen in Frage kommen und was genau unter Migrationsbereitschaft zu verstehen ist bzw. wie sie gemessen werden kann, das dürfte wohl künftig die Aufgabe eines für solche Fragen (?!) spezialisierten Gremiums werden.
Die Debatte lässt selbst schon ahnen, worum es bei dieser Bestimmung gehen soll. Die Konservativen fordern eine harte und offensive Vertretung der deutschen Kultur als den für alle in Deutschland lebenden und arbeitenden Menschen verbindlichen Wertekanon. Die klassisch-liberalen Jünger der Freiheit sehen in dieser aufdringlichen deutschen „Leitkultur“ hingegen einen Bruch mit der freiheitlichen Ordnung der „Primärkultur“. Stattdessen machen sie, die Liberalen, den kulturell säkularisierten Vorschlag einen zivilisationsneutralen Intelligenztest einzuführen, durch den die Integrationsbereitschaft der Einwanderer festgestellt werden soll. Einer wohl verzerrten Auslegung deutschbürgerlichen Ideenguts zufolge wird dabei nicht in der praktischen, sondern in der reinen Vernunft die konstitutive Kraft des friedlichen Miteinanders gesehen – zumindest liefert diese vereinfachte Variante der menschlichen Subjektivität ein den technischen Bedingungen des IQ-Test angepasstes Deutungsmodell: „Ein IQ von mindestens 110 scheint uns als Zuwanderungsvoraussetzung angemessen zu sein. Eine sinnvolle Einwanderungspolitik gewährleistet, daß jeder Immigrant eine Bereicherung, und nicht eine Last, für sein Aufnahmeland ist.“ [10] – Sozialdemokratische Interessenvertreter erhoffen sich dagegen durch Zuwanderung und erfolgreiche Integration eine nachhaltige Kompensation der inländischen Mängel auf dem Arbeitsmarkt und eine Stärkung der Rentenkassen. Hier wäre also Erwerbstätigkeit ein wünschenswertes Kriterium.
Doch in den gar nicht selbstverständlichen sozialstaatlichen Institutionen könne im Hinblick auf Zuwanderung auch eine Gefährdung für das ökonomischen Gleichgewicht gesehen werden. Wie Hans-Werner Sinn einmal sagte, passen eine egalisierende Lohnpolitik, der Ausbau des Sozialstaates in Form des Lohnersatzsystems und die Massenimmigration einfach nicht zusammen. Folglich müsse die Lösung nach dem Vorbild jener Länder gesucht werden, die, wie die Vereinigten Staaten, eine – wohl eher volkswirtschaftlich als gesellschaftlich gesehen – „erfolgreiche Ausländerpolitik“ vorweisen können. Hier könne man bei einer Zuwanderung von 20 Mio. Personen während der letzten zwei Jahrzehnte dennoch auf eine Senkung der Arbeitslosenquote von 7,1% auf 5,8% verweisen. Der Grund: flexible Löhne. – Der Vorschlag: Nicht nur selektive Zuwanderung, sondern auch gleich weg mit dem Sozialstaat. Ob es bei solchen Vorschlägen noch um das Thema „Integration“ geht wird mehr und mehr fragwürdig.
Umso deutlicher wird bei einem so knapp angerissenen Schnitt durch die laufende Diskussion, dass es wohl weniger darum geht, die Ursachen und Gründe für die Missstände der Integration in Deutschland in Angriff zu nehmen. Hier wäre offenbar der direkteste Weg, die durch das Schlagwort des „Integrationsdefizits“ stigmatisierten „Ausländer“ zu Wort kommen zu lassen und ein Interesse für ihre – die „andere“ Perspektive zu entwickeln. Immerhin wäre nicht auszuschließen, dass die noch bestehenden dunklen und rätselhaften Seiten der Integration in Deutschland eher durch die Gemeinschaft mit den hier lebenden Menschen aufgeklärt werden können als bspw. durch auswärtige Gesellschafts- und Wirtschaftsmodelle. Stattdessen hat es aber eher den Anschein, dass mit den Unklarheiten des Themas „Integration“ auch parteigebundene und überparteiliche Ziele und Programme durchgeschleust werden.
Ein deutlicher Indikator für eine gelungene Integration der deutschen Bevölkerung wäre ohne Frage das politische Engagement der hier lebenden Ausländer in und für die Gesellschaft dieses Landes. Der Zugang zu einer solche mit der Einbürgerung verbundenen Partizipation wird jedoch vielen Migranten durch den bislang institutionell erzwungenen Verzicht auf ihre bisherige Staatsbürgerschaft erschwert. Fremde Kulturzentren sind in Deutschland, verglichen mit anderen Ländern wie Frankreich, nur mangelhaft vertreten und wer im Internet einen Suchmechanismus nach „politischen Organisation von Ausländern in Deutschland“ in Gang setzt erhält derzeit keine Liste politisch und gesellschaftlich engagierten Organisationen und Vereinen, sondern lediglich eine Sammlung von Verweisen über ausländischen Extremismus, Verfassungsschutz und ähnliche Staatswohl behütende Anliegen. Zudem ist das aktive und passive Wahlrecht in Deutschland laut Grundgesetz Artikel 20, Absatz 2 buchstäblich „deutschen Staatsbürgern“ vorbehalten – und das heißt, wie oben im Zusammenhang mit dem Einbürgerungsgesetz deutlich wurde: ausschließlich deutschen Staatsbürgern.
„Deutschland ist ein ausländerfreundliches Land.“ – Dieser Satz wird sich wohl eher auf Land und Leute zu beziehen sein als auf die Institutionen des Bundes. Im Grundgesetz (anders als in manchen Länderverfassungen) wird jedenfalls ein klarer Unterschied gemacht zwischen Jedermannsrechten (Art. 1-6) und den Deutschengrundrechten ab Art. 8 GG (darunter fallen u. a. „Versammlungsfreiheit“ und in Folge „Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit“ (Art. 9 GG)). Doch die von der Möglichkeit der politischen Partizipation getragene Integration, scheint in der laufenden Integrationsdebatte kaum Interesse auf sich zu ziehen. Stattdessen konzentriert man sich darauf, über die Defizite der ausländischen Mitbürger einig zu werden.
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Zumindest in diesem Sinne scheint Integration für die politische Rede wichtig geworden. In erster Linie wohl deshalb, um die Unterscheidung von Deutschen und Nichtdeutschen nochmals klar zu stellen und zu bekräftigen. Schließlich hält der Gesetzestext von 2005 dafür nur noch eine wässrige Differenzierung von In- und Ausländern bereit. Dies ist sicherlich ein Ziel, das aber lediglich den pathetischeren Teilnehmern an der Diskussion unterstellt werden kann. Man könnte aber auch sagen, dass die deutsche Politik, die sich Jahrzehnte kaum um das Problem der Zugehörigkeit hier lebender Nichtdeutscher und die Motive ihrer Teilnahme und Nichtteilnahme an gesellschaftlichen Prozessen geschert hat nun das Thema der Integration für ihre eigenen Gestaltungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten erkannt hat. Dass diese Diskussion beinahe durch alle Bänke der Repräsentation von einer den „Ausländern“ unterstellten kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Mangelhaftigkeit getragen wird, weist zumindest undeutlich darauf hin, welche nationalstaatlichen Ziele mit den öffentlich kolportierten Defizitannahmen und aufgedrängten Integrationspflichten verfolgt werden. Zum einen wird oft der Anspruch auf innergemeinschaftliche Ausländer bekräftigt, die „neue Anstöße für unser gesellschaftliches, kulturelles – und vor allem für unser wirtschaftliches Leben“ erwarten lassen. Eine solche Immigration sei, laut N. Geis, „wünschenswert“ [11]. Hier geht es wohl in erster Linie um den Erhalt der kulturellen Diversität Europas. Anders sei es hingegen mit Ausländern aus nicht EU-Ländern, die einem anderen Kulturkreis als dem „jüdisch-christlichen“ angehören und deshalb nicht, so Geis weiter, ohne weiteres an deutsche Lebensverhältnisse assimiliert werden können. Hier, das heißt jenseits der EU, scheint man in der kulturellen Verschiedenheit eher eine Bedrohung des eh schon geschwächten Deutschtums zu sehen.
Zum einen geht es also um die Priviligierung der EU-Bürger – insbesondere aus den osteuropäischen Mitgliedstaaten (Polen, Bulgarien, Rumänien) wird in naher Zukunft eine positive Einwanderungswelle erwartet. Zum anderen scheint es um eine Abschottung der Unionsgrenzen gegenüber „fremden Kulturkreisen“ zu gehen. Obwohl auch von hier, gerade aus den derzeit kriegs- und krisengebeutelten Regionen Flüchtlingswellen zu erwarten sind. Doch wenn, wie so oft behauptet, kulturelle Differenzen vielen Deutschen Angst machen würden, dann stellen die Unterschiede wohl kaum die Ursache, sondern eher die Lösung des Weltöffnungproblemes dar. Die Angst vor kultureller Verschiedenheit und damit vor der Zukunft wurzelt in der Ignoranz der hier lebenden Deutschen und Nichtdeutschen, sie kann nur überwunden werden, indem gerade für mehr Begegnung gesorgt wird und dafür entsprechende Zentren, kulturelle Institutionen, geschaffen werden. – Die politische Debatte um Integration lässt hierfür jedoch keine Entwürfe erkennen. Stattdessen stärkt die explizite Bevorzugung von EU-Ausländern gegenüber „richtigen Ausländern“ bloß den Verdacht, dass man sich vom Beitritt der neuen Länder (wie Bulgarien und Rumänien) einen lukrativen Austausch von Tourismus und Arbeitskraft verspricht, der zugleich auch bestehende Arbeitskraftdefizite für die nächsten ein, zwei Generationen auf wirtschaftlich wie bürokratisch elegante Weise ausgleicht.
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Wird das Problem der Integration dann überhaupt noch zu lösen versucht, oder ist es vielmehr zu einem symbolischen Spielball der politischen Kommunikation geworden? – Zumindest wird trotz gegebener Differenzen Einstimmigkeit in der Pointe vorgeheuchelt, dass Zuwanderung zu einer Belastung für den deutschen Sozialstaat geworden sei. Das mag ja nicht falsch sein, wenn die Zugewanderten nicht umgehend ins Arbeitsmarktsystem weitergeleitet werden. Ob „Massenimmigration“ dann zum schlagenden Begriff wird, um Sozialstaat und Gewerkschaften zugunsten von mehr Wettbewerb zu kritisieren, oder kulturreaktionäre Programme zur Reduktion von (welt-)gesellschaftlicher Komplexität auf nicht nur bayerische oder hessische Stammtische gehauen werden; oder ob die „deutschen“ Bildungsdefizite durch die „schlecht integrierten“ und „lernunwilligen“ Ausländerkinder entschuldigt werden – das ist dann letztlich nur noch eine Frage der jeweils vertretenen „Weltanschauungen“.
Für die hier lebenden und arbeitenden Nichtdeutschen kann dies alles kaum von von Vorteil sein. Anstatt Integration zu fördern, erzeugt vor allem die Debatte um Integration, an der sie selber nur passiv, genaugenommen sogar als das zu lösende Problem teilnehmen, Diskriminierung und Desintegration. Sie sehen sich einem prinzipiellen Misstrauen gegenüber, das nicht nur durch die „öffentliche Besorgnis“ um desolate Zustände an deutschen Hauptschulen, steigende Jugendkriminalität, Zwangshochzeiten und „türkische Ehrenmorde“ (von in diesem Sinne „deutschen Morden“ habe ich bis heute weder gehört noch gelesen!) zum Ausdruck gebracht wird. Außerdem werden sie von amtlicher Seite unter den Generalverdacht einer nutznießerischen „Einwanderung ins Sozialsystem“ gestellt. Gegenteiliges muss dann unter Vorlage der Biographie und durch beispielhafte Erfüllung ihrer jeweiligen Aufenthaltsbedingungen bewiesen werden. Und die Aufforderungen vonseiten der Politik sind deutlich. „Schluss dem Multikulti-Bordell! Integriert euch bitte.“
Ungeachtet der exkludierenden Repressionen in der öffentlichen Darstellung erfahren die Zugereisten zugleich aber auch ihre Inklusion, indem sie von Einheimischen als Konkurrenten im Kampf um Arbeit betrachtet werden. Bei persönlichem Erfolg und mieser Arbeitsmarktlage im Allgemeinen bringt ihnen das wiederum die Unzufriedenheit der Inländer ein. Und während umgekehrt bei letzteren der Auswurf in die Arbeitslosigkeit durch das verschärfte Kalkül der ins Netz multinationaler Consulting-Agenturen geratenen Unternehmen begründet wird, werden die in den nämlichen Zustand geratenen „Ausländer“ von SPD und Unionsparteien auf eventuelle Bildungsdefizite und Sprachprobleme angesprochen [12] – zumindest wenn sie nicht gleich als Belastungen für Sozialvatter Staat beschimpft werden. [13]
Wer sich nicht in diese Verhältnisse integrieren will, dem wird Desinteresse am Idiom der Eingeborenen und mangelnder Respekt vorm Gastland und den gemeinschaftlichen, sozial-moralischen und praktischen Elementarbedürfnissen seiner Einwohner unterstellt. [14] Gleichzeitig sehen aber eben jene „Ausländer“, wie alle Einheimischen auch, in Tagespresse und Rundfunk Berichte über deutsche Sozialstaatparasiten im Getriebe der öffentlichen Anstalten und Arbeitsagenturen; jenseits der massenmedialen Wellen werden sie auch täglich Zeuge vom erkennbaren Sprachdefizit der „deutschen“ Bevölkerung in Deutschland. Man merkt es eben auch „beim Reden“.
Wie der Vorschülertest „Deutsch Plus“ im Februar 2007 gezeigt hat, lassen sich auch unter deutschen Kindern massive Sprachprobleme feststellen.15 Jedes zehnte Kind in Berlin spreche, laut Studie, so schlecht, dass es einen „vorschulischen Integrationskurs“ besuchen müsste. Unter den Kindern, die keine Kita besuchen, liegt die Quote sogar bei 30%. Besonders dramatisch seien die Verhältnisse im Berliner Stadtteil Marzahn-Hellersdorf, der unter den Berliner Bezirken den geringsten Ausländeranteil von 3,3% aufweist. [16] Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) zufolge müssen diese Defizite auf die „Bildungsferne“ und die entsprechende „gesellschaftliche Positionierung der Elternhäuser“ zurückgeführt werden. Durch die Einsicht, dass Kinder in Deutschland mit oder ohne Migrationshintergründen ganz ähnliche situationsbedingte Lernhindernisse haben, wäre für die Integrationsfrage der ethnisch anderen sicher mehr erreicht als durch die „Keule der Strafandrohung“ (Kenan Kolat [17]) bei integrationsunwilligem Verhalten. Denn demnach gelten zwei verschiedene Maßstäbe, einer zur Beurteilung, der andere zur Verurteilung: Deutsche, die sich nicht mehr artikulieren können, sind „sozial schlechter gestellt“ oder „bildungsdistanziert“, Ausländer hingegen sollen künftig für ihre Mängel bestraft werden. [18] – „Los ihr Leut', integriert euch.“
Die durch sprachliche Hemmnisse begründete Desintegration der Nichtdeutschen ließe sich also durch Ergebnisse wie der genannte Untersuchung relativieren. Stattdessen neigt man in der öffentlich ausgetragen Debatte jedoch eher dazu, die Sprachdefizite der deutschen „Dummköpfchen“ durch die freiwillige oder gar erzwungene Übernahme des in Deutschland überwiegend türkischen Ethnolekts zu relativieren. [19] Dass aber nichtdeutsche Kinder in ähnliche Verhältnisse hineingeboren werden wie deutsche, wird in der Debatte um Sprachdefizite ausländischer Mitbürger aus scheinbar pragmatischen Gründen unterschlagen. Zudem scheint die überwiegende Einsprachigkeit oder mangelnde Fremdsprachenkompetenz der Deutschen noch zu der aberwitzigen Annahme zu führen, dass frühe Mehrsprachigkeit negative Auswirkungen auf die Sprachentwicklung habe. Obwohl es sich hierbei, aus sprachwissenschaftlicher, neurophysiologischer, kognitionspsychologischer und neuerdings sogar embryologischer Sicht, um eine absurde Annahme handelt [20], klammern sich die Diskutanten mit dem Verweis auf die hiesige Bildungsstrukturen immer wieder an dieses Argument. Kinder, die zuhause türkisch oder arabisch oder vietnamesisch hören, draußen aber deutsch, werde das Erlernen der Sprache größere Schwierigkeiten bereiten als Kinder, bei denen die Sprache des Elternhauses mit der Schulsprache identisch ist. Für jeden, der selber keine Erfahrung mit Mehrsprachigkeit gemacht hat, mag dieses Argument zunächst auch einleuchten. Immerhin handelt es sich dabei um die große Mehrheit in Deutschland, und gerade darauf zielt ja auch die politische Pragmatik ab.
Nicht nur, dass oft nur fiktiv fundierte Argumente ins Feld geführt werden, um Integrationsmängel der hier lebenden Ausländer darzustellen. Die Politik, verkörpert in ihren Repräsentanten, reagiert auch sehr empfindlich auf objektive Kritik an der institutionellen Diskriminierung von Migrantenkindern durch das deutsche Schulsystem. Dies konnte der UN-Sonderberichterstatter Vernor Muñoz kürzlich feststellen. Seinem Bericht über die gesellschaftlichen Auswirkungen des mehrgliedrigen Systems in Deutschland zufolge, sei die verhältnismäßig frühe Aufteilung in Hauptschule, Realschule und Gymnasium von Natur aus exkludierend. Dieses System sei selektiv und fördere damit „die Diskriminierung sozial benachteiligter, ausländischer und behinderter Kinder“, hieß es.
Obwohl seine Feststellungen auch mit Schlussfolgerungen deutscher Untersuchungen konform sind, wonach „optimale Lernbedingungen für Migrantenkinder noch ausstehen“ [21] – optimal könnte u. a. sein, die quasi schon von Hause aus mitgebrachte Mehrsprachigkeit zu fördern anstatt zu unterdrücken – erhält Muñoz auf seinen Bericht nur sehr emphatische oder desinteressierte Reaktionen. Bayerns Kultusminister Siegfried Schneider (CSU) weist die massive Kritik am mehrgliedrigen System einfach als unzutreffend zurück. Der Vorsitzende des Bayerischen Realschullehrerverbandes, Anton Huber, sagte, dass der Bericht nur altbekannte Vorwürfe gegenüber dem deutschen Bildungssystem vortrage. [22] Auch die Vorgehensweise der Muñoz-Studie wird moniert, da diese, so der Sprecher des nordrhein-westfälischen Bildungsministeriums Andrej Priboschek, erkennen lasse, dass „Herr Muñoz das deutsche Schulsystem offenbar nicht verstanden habe“ [23]. So wird dem Sonderberichterstatter der UNO auch gleich die nötige Rationalität entzogen, um überhaupt ernstgenommen zu werden. Der Präsident des deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, nimmt den Bericht jedoch sehr ernst und tut seine persönliche Empörung öffentlich kund. Der Bericht sei eine „Unverschämtheit“, klagt er.
Diese Reaktionen greifen die Untersuchung, in denen der UN-Experte „sein Gefühl“ äußert, „dass sich das deutsche Bildungssystem nicht darauf konzentriert, alle einzubeziehen, sondern dass es eher Trennungen schafft“, harsch an. Anlass der Studie war ein von 14 Pädagogik-Professoren unterzeichneter offener Brief an Muñoz gewesen, der die strukturellen Benachteiligungen von Migrantenkindern, armen und behinderten Schülern kritisierte. Es gebe „keine Chancengleichheit“, hieß es in diesem Brief.
Sind die Institutionen in Deutschland sakrosankt? Zumindest handelt es sich dabei um strukturierende Bedingungen, die jene Probleme schaffen, die in der Integrationsdebatte über die Köpfe anderer hinweg diskutiert und entschieden werden. Immerhin werden, wie schon erwähnt, auch in Deutschland Untersuchungen durchgeführt, in denen die AutorInnen aufgrund „neuerer sprachwissenschaftlicher Forschungen … für eine Überwindung der Defizitannahme“ bei ausländischen Kindern plädieren und anhand konkreter Beispiele zeigen, „warum es dringend notwendig ist, vereinfachte Vorstellungen über die sprachlichen Kompetenzen von Migrantenkindern zu überwinden“ [24]. In die politische Debatte um Integrationshindernisse werden solche Ansichten jedoch nicht aufgenommen. Solche Informationen würden unvermeidbar die Türen öffnen, um sich mit den strukturellen Defiziten des deutschen Bildungswesens auseinanderzusetzen, die das Phänomen der Desintegration nur verstärken. Sicher lassen sich auch in dieser Frage aufschlussreiche Hinweise von nichtdeutschen Mitbürgern erwarten.
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In der öffentlichen Debatte wird aber nicht danach gefragt, wo sie die Hemnisse der Integration sehen. Selbst einem Nichtausländer muss dabei der Eindruck entstehen, dass die hier lebenden Nichtdeutschen zwar der freiheitlich demokratischen Grundordnung dieses Landes zustimmen, dann aber gefälligst auf ihre Stimme verzichten sollen, bis ihre Zugehörigkeit eindeutig geklärt ist (hierzu: siehe oben). Sie können sich zwar zu Organisationen zusammenschließen, die um öffentliche Aufmerksamkeit buhlen wie eine Partei. Doch damit riskieren sie zugleich, politisch aufzutreten und das heißt, ihr gesellschaftliches und kulturelles Anliegen durch die in politisch geführten Debatten typische Polemik zu verzerren. Dann stünden sie dort, wo viele Reaktionäre der deutsch-konservativen Politik sie zu sehen scheinen, und zwar mitten im „Kulturkampf“.
Und dort wird bekanntlich mit scharfen rhetorischen Klingen gefochten. So nutzt zum Beispiel Bayerns Ex-Ministerpräsident in spe, E. Stoiber (CSU), den jüngsten Vorfall am Frankfurter Familiengericht, wo eine Richterin sich zur Begründung ihres Urteils auf eine Sure im Koran bezog, um sich in der berüchtigten Weise wieder einmal ins öffentliche Meinungsspiel zu bringen. Hierzu ein Zitat aus der Boulevard-Presse: „'Der deutsche Rechtsstaat darf nicht vor dem Koran einknicken und er darf sich auch nicht unterwandern lassen. In Deutschland gilt nicht die Scharia, sondern das Grundgesetz.' Die Richterin habe jede Berechtigung verloren, im Namen des Volkes zu sprechen.“ Und dann natürlich schockiert: „Das Skandalurteil ist eine schlimme Bestätigung, dass wir unsere deutsche Kultur stärker verteidigen müssen.“ [25]
Der Bayerische Ministerpräsident und andere Kulturkrieger an seiner Seite treffen sich in einer stets wiederkehrenden Redeschlacht um das Wohl der Nation und ihrer Bevölkerung. Ihre Reden sind schon deshalb nicht immer leicht verständlich, da ihre typische Haltung, die eines Repräsentanten ist, der zwar einerseits für „alle“, namentlich die „Deutschen“, spricht, seine Argumente aber gleichzeitig gegenüber seinen parlamentarischen Widersachern abgrenzen und verteidigen muss. Aussage und Äußerung passen hier in der Regel nicht zusammen. Die Kommunikation im bundesdeutschen Palaverhaus verläuft von Natur aus widersinnig und akkumuliert potenzielle Missverständlichkeiten, die durch die Medienkanäle in die Öffentlichkeit und somit auf den Meinungsmarkt geworfen werden.
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Der politische Diskursapparat folgt somit seiner eigenen Logik und generiert aus dieser zugleich Abbilder der inländischen Verhältnissen. Seine Grundfesten hat dieses produktive Sprachspiel unverkennbar im Habitus der politischen Klasse, der durch die repräsentative Struktur des politischen Systems auf parteipolitische Distinktion angewiesen ist. Um sich Gehör zu verschaffen, bedarf es bestimmter Qualifikationen: zunächst die Beherrschung einer bestimmten Sprache (die typische Polemik zur Abgrenzung der eigenen Position gegenüber anderen – hierin gründet wohl auch die Grundhaltung des Verteidigens, die, wie im letztgenannten Beispiel, auch mal auf die Inhalte übergeht – eine Debatte über Kultur wird dann als Kulturkampf ausgetragen); zweitens, eine politische Rhetorik, die sich an aktuelle Geschehnisse heftet und bloße Polemik mit Bedeutung auflädt und, drittens, bedarf es der schon durch die Ökonomie des politischen Feldes geforderten Bereitschaft (a) zu kontrafaktischen Übertreibungen und (b) positive Fakten (Wissen) schwammigeren Idealisierungen (Werten) und parteilich „ausgerichteten“ Meinungen und Überzeugungen unterzuordnen. Von „Verständigung“ kann im parlamentarischen Sprachspiel jedenfalls nicht immer die Rede sein. Der Gebrauch von Sprache ist hier rein instrumenteller Natur.
Leider führt der repräsentative Institutionenrahmen dieser Polit-Pragmatik auch dazu, dass die politischen Agenten das Wort über andere für wiederum andere führen. Oft geht es um ein kollektives „Wir“ und um „unser Land“ oder die „Deutschen“ – auch wenn nicht jeder, der ein entsprechendes Adjektiv in seinem Pass stehen hat, in die verbalen Schlammschlachten verwickelt werden will. Mit solchen Ausgriffen wird stets eine Solidarität behauptet, deren paradoxer Sinn darin aufgeht, andere indirekt zu bezeichnen und vom gemeinten Zusammenschluss auszuschließen. Dem Problem der Integration kommt man auf diesem Wege der politischen Kommunikation gewiss nicht näher.
In dem performativen Für-Reden, steckt immer auch ein praktisch exkludierendes Gegen-Reden – eine Dialektik, die m. E. derzeit im Rahmen der Integrationsdebatte „geprobt“ wird. Die Frage bleibt nur, ob die in diesem Spiel gemachten pragmatischen Diskursgewinne mit den durch sie provozierten Handlungsräumen der Zukunft in einem praktisch vertretbaren Verhältnis stehen. Denn eines kann angesichts der aktuellen politischen Debatte als gesichert gelten: das Gelingen von Integration wird eine Aufgabe für die Zukunft bleiben.
Zugleich kommt auch Unsicherheit auf, wenn man mit ansieht, wie die politische Klasse sich daranmacht, die Aufgabe auf ihre Weise zu stellen und mittels rhetorischer Tricks darin überzeugen will, wie sie gelöst werden muss. Norbert Geis tut dies auf recht phatetische Weise wenn er feststellt, dass von der endlichen Integration der in Deutschland lebenden Ausländer nicht weniger als „die Zukunft unseres Volkes“ abhänge, denn sie sei von „existentieller Bedeutung“. [26] Solche Formulierungen zeigen sehr klar, mit welcher Aufdringlichkeit die Berufspolitiker ihre praktischen Ideale der Öffentlichkeit feilbieten. Sie haben sich das Thema Integration angeeignet, jetzt fällt es in ihren Gestaltungsbereich, was letztlich bedeutet, dass die Integrationsprobleme mit den der Politik eigenen Mitteln gelöst werden müssen oder sollen. Dass dieses Spiel für die in Deutschland lebenden „Ausländer“ eine ernstzunehmende Angelegenheit werden kann, lassen die Sinnbilder ahnen, die in der öffentlichen Debatte um Integration entworfen werden. So heißt es zwar weiter bei Geis, dass Brücken gebaut werden müssen wo Grenzen gezogen werden und dass der Wille dazu auf beiden Seiten gegeben sein müsse. Dem kann – nein, dem muss man sogar zustimmen. Doch auf die beschönigenden Phrasen und Metaphern folgt dann auch gleich die unverkennbare und explizite Forderung, erstens, die Zuwanderung zu beschränken und, zweitens, die Integration an Auflagen zu binden, die den auf einfache Zwecke gerichteten Idealen der Politiker entsprechen. Deren Vorstellung zufolge muss es z. B. um die schon genannte Zwei-Klassen-Migration gehen. Zuwanderer der ersten Klassen bereiten auch Geis keine Probleme, sie haben keine Anpassungsschwierigkeiten. Einwanderer der zweiten Klasse stammen dagegen aus fremden Kulturkreisen und seien mit hiesigen Wertevorstellungen und Lebensweisen einfach nicht kompatibel.
Solche Vorstellungen aufseiten politischer Meinungsmacher und Entscheidungsträger sind wohl die späten Früchte einer gründlich gescheiterten Gastarbeiterpolitik. Über Jahrzehnte hinweg wurden Menschen hergeholt um die B-Erde zu beackern und so das lokale Proletariat mit frischer Arbeitskraft aufzufrischen. Bei allen Vorteilen, die diese Arbeitsmigranten durch die Bedürfnislage der deutschen Wirtschaft und des Staats genossen, wunderte man sich dann, dass sie wenig Tendenzen zeigten, das kulturelle Angebot der auf die hiesigen Industrieprovinzen verteilten deutschen Arbeiterschicht anzunehmen. Ein undeutsches Subproletariat war dann die Folge und die Integrationsprobleme wurden erkennbar.
Wenn Geis nun in einer dahingehenden institutionellen Hilfestellung den großen und entscheidenden Beitrag der Ausländerpolitik sieht, dann wird sich bald zeigen, dass mit den Idealen der Politik, wenn sie sich in rechtlichen und bürokratischen Institutionen manifestiert haben, im Hinblick auf ein praktisches Zusammenleben nicht viel erreicht werden kann. Wenn Integration als Gesellschaftsproblem verstanden wird, dann ist es verwunderlich, dass zu seiner Lösung kein ziviles Engagement, sondern eine „Ausländerpolitik“ in Betracht gezogen wird.
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Die Diskrepanz zwischen Tatsachen und Idealvorstellungen soll dennoch von höchster Instanz durch ausländerpolitische Maßnahmen „überbrückt“ werden. Ein integratives Zuwanderungsgesetz? – Nein, wie Geis im Resonanzkörper konservativer Meinungsmache bemerkt, es bedürfe vielmehr eines Integrationsgesetzes, das von der „Eindämmung“ bzw. einer entschieden auf ökonomischen und gesellschaftlichen Nutzen bedachten Zuwanderungsregulierung begleitet wird. Und dies vermeintlich im Willen und zum Wohle der Bevökerung. Denn, glaubt man Geis, dann lehne die „überwältigende Mehrheit“ der Deutschen eine Ausweitung der Zuwanderung „strikt ab“.
Ob es sich bei dieser „überwältigenden Mehrheit“ um eine politische Redeblume handelt? Tatsache ist jedenfalls, das eine jüngere Studie des Sozialwissenschaftlichen Forschungszentrums Berlin-Brandenburg (SFZ)[27] zu einem anderen Ergebnis kommt. Der Untersuchung zufolge lasse sich eine überwältigende Mehrheit gegen Zuwanderung nicht bei jüngeren Menschen in Ostdeutschland feststellen, die in einem gesellschaftlichen Zusammenleben mit „Ausländern“ aufgewachsen sind, sondern eher bei älteren Menschen ab sechzig, für die dasselbe nicht gilt und deren Bild von der gesellschaftlichen Lage aus eigenen und fremden, zumeist massenmedial vermittelten Vorstellungen zusammengewebt wird. Zunehmend wächst sich dagegen ein in allen Altersgruppen erkennbarer Vertrauensschwund gegenüber den Institutionen aus und die Zukunftsbefürchtungen gegenüber der materiellen Entwicklung der Deutschen nehmen ebenfalls zu. Ein Zusammenhang von steigenden Zukunftsängsten und sinkender Akzeptanz gegenüber Ausländern kann aus der Korrelation der statistischen Daten jedoch nicht hergeleitet werden.
Geht man von Fakten aus, dann zeigt sch, dass es sich bei der „überwältigenden Mehrheit der Deutschen“, die sich gegen mehr Zuwanderung aussprechen würden (die statistischen Daten lassen eher auf eine neutral verteiltes Meinungsspektrum schließen), nicht um ein substanzielles Argument handeln kann, sondern lediglich um eine der jeweiligen Diskurslage angepasste Rhetorik. Tatsächlich hat diese Redetechnik, sich zwecks Bekräftigung des eigenen Arguments auf einen außerhalb der Argumentation liegenden und nicht prüfbaren Allgemeinplatz („die Mehrheit der Deutschen“) zu beziehen, eine lange Tradition und wurde schon in der antiken Rhetorik unter der Bezeichnung atechnoi gelehrt. Dabei handelt es sich um den Grundgestus der populistischen Meinungsführung: die Sinnproduktion wird nicht an der intrinsische Beweisführung innerhalb der Begriffe und Fakten des jeweils verhandelten Themas oder Sachverhalts kontrolliert, sondern stattdessen wird auf eine durch die Argumentation nicht widerlegbare öffentliche Meinung verwiesen. Die Funktion dieser Technik besteht darin, das, worüber es zu reden gilt, in vereinfachter Form und in klar geordneter Weise darzustellen. Dabei wird genaugenommen keine Information mitgeteilt, sondern eher auf eine gegebene Redundanz spekuliert. Weder Nachdenken noch kritisches Verständnis ist hier nötig, deshalb handelt es sich wohl um eine der Flüchtigkeit der parlamenarischen Kommunikation bestens angepasste Redeweise. So besticht diese Beweisführungstechnik gerade in der Instant-Vermittlung der politischen Kommunikation, dort wo es eben darum geht, in der nur kurz gewährten parlamentarischen Redezeit die Zuhörer zu überzeugen.
Ein Bewusstsein dafür, dass sich mit ihrem Sprechen auch ein konventionales Handeln vollzieht, das seine Wurzeln in einer bestimmten Tradition oder Deutungsstruktur hat, scheint aufseiten der hiesigen Amateur- und Berufspolitiker bislang noch nicht gegeben. Tatsächlich steht ihr verbales Engagement vor dem Hintergrund der langen Lebenslüge, das Deutschland kein Einwanderungsland sei – alte Gewohnheiten wird man eben so schnell nicht wieder los.
Welche Wirkungen und Hemmnisse diese von politischen Interessen geleitete Diskurspraxis für die gemeinsame und gesellschaftliche Arbeit an der Integration haben, lassen sich wohl kaum abschätzen. Das Gefühl der Zugehörigkeit entsteht nicht von selbst, seinen Boden hat es in der Anerkennung. Diese Anerkennung wird aber schwer vermittelbar, wenn es vonseiten der großen Parteien unablässig heißt, „es sollen die kommen, die wir brauchen, doch nicht die, die uns brauchen“. – Doch wer wird gebraucht und wer nicht?
Diese Frage scheint sich nämlich zunehmend auch für Deutsche zu stellen und nicht nur für „Ausländer“. Gerade unter hochqualifizierten Kräften in Wissenschaft, Kultur und Bildung (Deutsche wie Nichtdeutsche), stellt sich die Abwanderung ins europäische oder nichteuropäische Ausland attraktiv dar. Lässt das nicht eher darauf schließen, dass viele der hierzulande entscheidungsbefugten Personen die eigentliche Bedarfslage der B-Erde aus ihren Augen verloren haben? Man muss sich tatsächlich über die glückliche Ignoranz wundern, dass der progressive materielle Abbau des Kultur- und Bildungssystems nicht mit der geistigen Regression dieses Landes in Verbindung gebracht wird. Umgekehrt dürfte auch jedem aufgefallen sein, dass die hier lebenden Ausländer kulturell kaum anerkannt werden. Ihre Integration beläuft sich derzeit eher auf die populäre Snack-Cuisine des Boulevards doch nicht auf Kunst und Kino, Museen, Theater, Bibliotheken oder ähnliches. Wenn es einerseits heißt, dass gut Ausgebildete mit „Kultur-Hintergrund“ weniger Schwierigkeiten haben, sich in hiesige Lebensverhältnisse zu integrieren, dann muss seltsam erscheinen, dass die Einrichtung fremder Kulturzentren in Deutschland in der Pionierphase stecken geblieben ist. Gerade von ihrer Entwicklung und Förderung hätte man sich Sachen „Integration“ einiges zu erhoffen. Doch anstatt darüber zu reden, wird in der politischen Diskussion mit unklaren Andeutungen immer wieder auf ein kulturelles und gesellschaftliches „Integrationsdefizit“ der hier lebenden Immigranten hingewiesen.
Solche Unklarheiten lassen nur umso deutlicher werden, dass es sich bei vielen der in dieser Debatte kursierenden Argumente im buchstäblichen Sinne um bloße „Schlagworte“ handelt. Wer hier lebt – ob Ausländer oder nicht – kennt zumindest in groben Zügen die gesellschaftliche und ökonomische Lage, er dürfte also auch verstehen, dass manche der vorgebrachten Argumente weniger von substanziellem Bestand sind, als dass sie einer politischen Strategie folgen. Da diese Strategie immer offensichtlicher wird, wird wohl auch den Politikern dieses Landes bald auffallen müssen, dass eine Integrationsdebatte, an der „Ausländer“ kaum beteiligt werden, nicht mehr als konstruktives Angebot verstanden werden kann.
Die genannten Punkte weisen schließlich darauf hin, dass die willkürlich mit Integrationsmängeln assoziierten Kosten für die deutsche Gesellschaft eher in der deutschen Gesellschaft und nicht allein im Verhalten der hier lebenden Migranten zu suchen sind. Vor allem in den etablierten Strukturen und strukturierenden Kräften des gesellschaftlichen Zusammenlebens liegen die zu lösenden Probleme. In erster Linie wird man sich deshalb in der Sache „Integration“ auf die rechtlichen und kulturellen Institutionen dieses Landes und die darum geführten Debatten konzentrieren müssen.
In der öffentlichen Auseinandersetzung um Zuwanderung und Eingliederung wird vom Begriff „Integration“ jedenfalls nur einseitig Gebrauch gemacht – genauer gesagt, er wird als Leistungsdefizit der in Deutschland lebenden Ausländer ausgelegt und nicht als konstruktive Aufgabe verstanden. Die Bereitschaft zur Integration kann nicht durch Maßnahmen geschaffen werden, die unter dem Kennzeichen einer falsch verstandenen Integration, einer „D-Integration“ stehen. In der Rede von Immigranten 1. Klasse (EU-Bürgern) stecken implizite Erwartungen, dass von ihnen ein kultureller, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Beitrag für die Gesellschaft geleistet wird. Damit fallen auch die Schwierigkeiten der Integration weg. Weshalb diese Bereicherung nur von Zureisenden aus EU-Mitgliedstaaten und nicht von Menschen anderer Kulturkreisen zu erwarten ist, lässt sich sachlich nicht begründen. Dass aber auch Deutsche, die im Kulturbereich (Forschung, Lehre, Kunst) tätig sind, die Nischensuche hierzulande immer schwerer fällt, kann umgekehrt als Hinweis dafür gelesen werden, dass in Deutschland viel zu wenig in Kultur investiert wird. Von diesem Problem sind auch Nichtdeutsche direkt oder indirekt betroffen. Wenn kein Interesse an eigener und fremder Kultur besteht, dann kann auch keine Kultur- und Integrationsfähigkeit gefördert werden. Gerade das Interesse an fremden Kulturen stellt das Fundament, für die „Stärkung“ der eigenen Kultur dar und nicht, wie in der politischen Diskussion behauptet wird: die quasi-fundamentalistische Besinnung auf die eine „urdeutsche Geistestradition“. Doch selbst wenn dieses Argument Ernst genommen würde, dann fände man sich bald bei gutdeutschen Kulturträgern wie Herder, Humboldt oder Goethe wieder, die nach den Wurzeln ihres Selbstverständnisses im Anderen (und doch nicht Fremden) gesucht haben. Laut Dichterwort heißt es bekanntlich: „Wer sich selbst und ander kennt, wird auch hier erkennen: Orient und Okzident sind nicht mehr zu trennen.“ Was Goethe zwischen 1819 und 1826 im „West-östlichen Diwan“ so schön zu formulieren wusste, ist wohl kaum als Aufhebung kultureller Differenzen zu verstehen, sondern als die Anerkennung derselben.
Die kulturelle Verschiedenheit zu akzeptieren und daraus für die eigene Kulturfähigkeit zu schöpfen, scheint bis in die heutige Zeit aber leider das Geheimnis des großen Dichters geblieben zu sein. Nur durch die Förderung der eigenen Kulturfähigkeit wird es möglich sein, andere nicht mehr als „Bedarfsdeckung“ zu sehen, sondern sie als wahrhafte Bereicherung für dieses Land anzuerkennen. Dann könnte vielleicht sogar eine Kultivierung des Interesses am anderen, seiner Herkunft und der gemeinsam gelebten Métissage erreicht werden. Darin sehe ich zumindest eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein nachhaltiges Gelingen der Integration in Deutschland.
Dagegen scheint das unaufgeklärte Debattierverhalten mancher Berufspolitiker eher die Folge einer Spezialisierung zu sein, die darüber hinwegsehen lässt, dass ihr Handeln auch zu unbeabsichtigten Folgen führt. Denn gerade diese Ignoranz schafft der Politik neue Gestaltungsaufgaben, wie wir es derzeit beim Thema „Integration“ sehr deutlich erleben können. Damit zukünftige Handlungsspielräume in diesem Gebiet nicht zu eng gefasst werden, müssen auch die hier lebenden Ausländer zum Thema gefragt werden und die Politiker verstehen, dass es sich bei allen hier lebenden Menschen, egal unter welchem Aufenthaltstitel der deutsche Staat sie registriert hat, um die Gesellschaft dieses Landes handelt.
Wenn die deutsche Öffentlichkeit nicht selber zu diesem Selbstverständnis kommt, dann wird man zumindest auf zwei Dinge hoffen können, die eine Änderung bewirken könnten. Entweder die deutsche Fussballnationalmannschaft wird im kommenden EM-Finale von der Türkei geschlagen – was zwar sehr schade wäre, aber vielleicht im Hinblick auf die WM 2010 nochmal eine Diskussion um Mehrstaatigkeit anregen könnte. Oder nichtdeutsche Inländer verstärken ihr kulturelles und politisches Engagement in diesem Land, um aus eigener Kraft sinnvolle Initiativen zu starten, die ihre Stimmen stärker in die Debatte um Integration einbringen. Dass eben dies in gesamtgesellschaftlichem Interesse liegt und dass man dafür entsprechende Strukturen schaffen will, deutet die Beschlussfassung des Berliner Integrationsbeirats vom 14.03.2007 an, in der sich für „mehr Teilhabe von Migrantinnen und Migranten an kommunaler Arbeit und in Gremien“ ausgesprochen und für Mehrstaatigkeit plädiert wird. [28]
- Nach altem Ausländerrecht (gültig bis 31.12.2004)
wurden allein für die Aufenthaltserlaubnis fünf verschiedene
Titel bereitgehalten: Aufenthaltsgenehmigung (§15 AuslG),
„Aufenthaltsbewilligung“ (§28 AuslG), „Aufenthaltsbefugnis“
(§30 AuslG), „Aufenthaltsgestattung“ für
Asylbewerber und „Duldung“ (§56 AuslG), Aufenthaltsgenehmigung-EG
nach EU-Recht und die unbefristete „Aufenthaltsberechtigung“
(§ 27 AuslG) nach 8 Jahren legalem Aufenthalt.
- Rechtsquelle hierzu: http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html,
24.03.2007.
- Berlin will es in Zukunft anders machen und „Migrantinnen
und Migranten und deren Vertreterinnen und Vertreter mehr Einfluss
auf die kommunalpolitischen Entscheidungsfindungen“ ermöglichen.
In den Beschlüssen vom 14.03.2007 (http://www.berlin.de/imperia/md/content/lb-integration-migration/beirat/beschluesse/beschluss_ib_14_03_07.pdf)
ist u. a. die Empfehlung des Integrationsbeirats eingeschlossen,
dass Staatsangehörigkeitsgesetz zu ändern, um Mehrstaatigkeit
zu ermöglichen.
- Das über diese Regelung auch interstaatliche Differenzen
ausgetragen werden spricht ein Bericht der Migrantenorganisation
pataforma an: http://plataforma-berlin.de/ausbuergerungen_junge_welt.htm,
25.03.2007.
- Eine ebenso ausführliche wie geschmacklose Darstellung
deutscher Gastfeindlichkeit findet sich unter: http://www.konservativ.de/mkg/home.htm,
24.03.2007.
- Warnung! Für die Seriösität der jeweiligen Quellen
(vorwiegend aus dem Internet) kann der Autor sich nicht verbürgen.
- http://www.norbert-geis.de/ueberzeugungen/rede_zuwand.htm,
21.03.2007.
- http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/50144ae16ca25cecc12567df002695c7/
3ea9b202186439a2c125729e004b940d?OpenDocument, 21. März
2007.
- Siehe: Deutschland: Verschärfung des Ausländerrechts
geplant, Migration und Bevölkerung, Newsletter Ausg. 2, März
2007.
- Siehe: http://www.mehr-freiheit.de/faq/wander.html,
23.03.07.
- So Geis a. a. O.
- So einer Meldung von T-online Nachrichten zufolge vom 12.7.06,
zit. n.: „Stichwort: Integration. Die Nation beschafft ihren
Immigranten eine deutsche Staatsbürgernatur“, in: Gegenstandpunkt,
Nr. 4, 2006.
- So G. Beckstein: „Wieviel Zuwanderng braucht Deutschland?“
http://www.konservativ.de/epoche/145/epo145b.htm,
25.03.2007.
- So auch: „Stichwort: Integration“ a. a. O., S.
115.
- Vgl. Tagesspiegel vom 13.02.2007.
- Das heißt in Zahlen 8.096 Ausländer gegenüber
240.465 Deutschen, vgl. http://www.statistik-berlin.de/pms2000/sg03/2005/05-03-24.html,
24.03.2007.
- Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde.
- „Deutschland : Verschärfung des Ausländerrechts
geplant“, http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/artikel/070201.htm,
25.03.2007.
- In ähnlicher Weise diskutierten prominente deutsche Kulturwächter
die Invasion englischer Lexik und esoterischer „Management“-Terminologien
ins deutsche „Idiom“. Siehe: http://www.daserste.de/maischberger/sendung_liste.asp?datum=20.03.2007&Suche+starten.x=7&Suche+starten.y=11,
24.03.2007.
- Siehe z. B.: E. Stern, „Wieviel Hirn braucht die Schule?
Chancen und Grenzen einer neuro-physiologischen Lehr-Lern-Forschung
“ http://www.ofz-oldenburg.de/ofz104/download/Aufsatz%201.pdf,
25.03.2007; Gogolin, I. (Hrsg.), Migration und sprachliche
Bildung, Münster , 2005.
- I. Keim / R. Tracy, „Mehrsprachigkeit und Migration“,
in: Der Bürger im Staat, Heft 4, 2006.
- http://www.bayrischer-rundfunk.com/wissen-bildung/artikel/0703/21-un-bildungsbericht/index.xml,
24.3.2007.
- http://www.welt.de/politik/article742464/Ministerin_Schavan_haelt_UN-Bericht_fuer_fehlerhaft.html,
24.03.2007.
- Keim / Tracy, a. a. O.
- http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/03/23/koran-urteil-empoerung/islam-justiz-einknicken.html,
24.03.2007, Hervorh, TKL.
- A. a. O.
- Pressematerial: Ergebnisse der 16. Welle der Untersuchungsreihe
„Leben in den neuen Bundesländern“ des SFZ e.
V., Pressekonferenz der Volkssolidarität Bundesverband e.
V. vom 13.09.2005; zu finden unter: http://www.sfz-bb.de/Aktuelles/Medien/september_2005/Ergebnisse_Leben_2005.pdf,
22.03.07.
- A. a. O., siehe auch die Pressemitteilung vom 16.03.2007: http://www.berlin.de/lb/intmig/beirat/presse/archiv/20070316.1000.74617.html,
28.03.2007.
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